Pferdehaltung

Ständerhaltung/Anbindehaltung

Historischer Pferdestall im Gestüt Lipica, Slowenien (die Pferde stehen hier zeitweilig, um für die Kutsche vorbereitet zu werden)

Vor der Motorisierung waren Bauernhöfe, Forste und Betriebe auf die Arbeitskraft des Pferdes angewiesen. Sie konnten ihren Pferden jedoch oft nicht viel Platz bieten. Daher war damals die Ständerhaltung normal. Das Pferd hatte lediglich Platz zum Stehen und Ablegen und war in seinem Ständer angebunden. Es konnte sich nicht drehen oder umherlaufen.

Früher wurden Pferde als Arbeitstiere täglich einige Stunden eingesetzt und hatten dadurch ein wesentlich höheres Maß an Bewegung. Heutzutage aber werden Pferde in der Regel als Freizeitpartner gehalten. Viele Pferde bekommen gerade einmal eine Stunde Bewegung unter ihrem Reiter. Ständerhaltung ist Tierquälerei, da sie den Bedürfnissen eines Pferdes nicht gerecht wird. Die Ständerhaltung ist in den meisten Bundesländern verboten.

Man kann in einigen, insbesondere historischen, Gestüten noch demonstrative Beispiele für Ständerhaltung finden. In aller Regel stehen diese Pferde nicht mehr ständig in Ständern. Diese Haltungsform wird von der Öffentlichkeit zu Recht kritisch betrachtet.

Boxenhaltung

Pferde in Boxen

Üblicherweise sind Pferdeställe heute in Boxen aufgeteilt. In diesen Boxen halten sich die Pferde teils tagsüber, vor allem aber auch nachts auf. Wichtig ist, dass die Box groß genug ist. Als Faustregel und empfohlen durch die Deutsche Reiterliche Vereinigung gilt, dass die Größe der Box mindestens der doppelten Widerristhöhe des Pferdes im Quadrat entsprechen sollte. In Zahlen kann man sagen, dass eine Box für Großpferde ca. 3,5 × 3,5 m sein sollte. Generell sollte jedes Pferd 35 m³ Luft zur Verfügung haben. Ist dies nicht der Fall, kann dies zu einer bedenklichen Sauerstoffarmut im Stall führen, die für die Pferde – vor allem für die noch sehr empfindlichen Fohlen – problematisch werden kann. Legt man die empfohlene Boxengröße zu Grunde, entspräche das einer Stallhöhe von ca. 3 m. Grundsätzlich müssen die Wände des Stalls glatt sein und dürfen keine Verletzungsrisiken bergen.

Pferde sind ausgeprägte Herdentiere. Boxenhaltung schränkt die Sozialkontakte von Hauspferden ein. Sie vereinsamen sehr schnell, wenn sie separiert gehalten werden. Daher sollten die Boxen im Normalfall nicht geschlossen sein. Etwa auf Brusthöhe endet die Beplankung der Trennwände und Fronten bzw. der Türen und geht in Gitterstäbe über, so dass die Pferde sich untereinander sehen, hören und riechen können. Wenn Wände und Fronten aus Gitterstäben bestehen, muss darauf geachtet werden, dass die Abstände richtig bemessen sind. Das bedeutet, die Abstände zwischen den Gitterstäben müssen so gestaltet sein, dass weder die Hufe des Pferdes noch sein Kopf dazwischen passen.

Zu einem modernen und vollständigen Reitstall gehören Weideflächen, auf denen die Pferde sich in der Weidesaison – etwa Mitte April bis Ende Oktober – frei bewegen und grasen können. In der Regel geschieht das nach den Vorgaben des Stallbesitzers oder Pferdehalters und entsprechend Witterungsverhältnissen stunden-, halbtagesweise oder auch Tag und Nacht. Für die restliche Zeit des Jahres sollten Paddocks zur Verfügung stehen, um den Pferden auch im Winter zumindest eine eingeschränkte freie Bewegung zu ermöglichen.

Die Boxenhaltung ist lediglich ein von vielen verschiedenen Haltungsformen. Sie ist am häufigsten in Turniersport orientierten Reitanlagen zu finden. Aber auch in Vereinsanlagen und Pensionsställen, in denen auf viele verschiedene Bedürfnisse und Anforderungen eingegangen werden muss.

Offenstallhaltung

Offenstall bei Glessen

In der Offenstallhaltung steht allen Pferden einer Gruppe ein überdachter Bereich als Witterungsschutz zur Verfügung, häufig mit Fressständern, Futterkrippen oder Heuraufen und einer Selbsttränke, die von den Pferden jederzeit aufgesucht werden können. Dem Offenstall angeschlossen liegen die Weiden oder Ausläufe. Im Unterschied zu Boxen werden Offenställe in der Regel nicht eingestreut sondern es muss täglich (auch im Auslauf) der Mist abgesammelt werden. Das Pferd hat jederzeit die Möglichkeit, sich zwischen dem geschützten Stallbereich und dem offenen Außenbereich hin und her zu bewegen. Diese Haltung ist, wenn genügend Weideflächen vorhanden sind, eine mehr an den Bedürfnissen des Pferdes ausgerichtete Haltungsform, die dem Reiter etwas mehr Arbeits- und Zeitaufwand abverlangt.

Wird eine ganze Pferdeherde auf der Weide mit Offenstall gehalten, entspricht dies der Gruppenauslaufhaltung.

Gruppenauslaufhaltung

Die Gruppenauslaufhaltung ist eine naturnahe Art der Pferdehaltung. Die Anlage besteht aus Laufstall, befestigtem Auslauf und Weide. Die drei Bereiche bilden eine Einheit, in der sich die Pferde als Gruppe (ab etwa 10 Pferde) bzw. als Herde frei bewegen können und uneingeschränkten Kontakt zueinander haben.

Laufstallhaltung

Laufstall zur Fohlenaufzucht

Die Idee des Laufstalls wird als Weiterentwicklung der Offenstallhaltung empfohlen, oft werden die Begriffe jedoch gleichwertig verwendet. Hier wird versucht, durch den Ausbau des Offenstalls zu erreichen, dass die Pferde zwangsläufig bei der Befriedigung ihrer Bedürfnisse, wie in freier Wildbahn, aus dem Stall heraus, von einem Ort zum anderen laufen müssen: Wasser, Futter, Gelegenheit zum Kratzen und Wälzen etc. sind alle räumlich voneinander getrennt, dass das Pferd angehalten wird sich häufig zwischen den einzelnen Bereichen zu bewegen und weniger herumzustehen, wie das in ausschließlicher Offenstall- und Paddockhaltung häufig zu sehen ist. Häufig mangelt es aber auch hier an geeigneten Weideflächen, besonders bei Reitbetrieben in Großstadtnähe.

Robusthaltung/Weidehaltung

Pferde auf der Weide

Die Robusthaltung ist die Idealform für das Pferd, ist dafür am wenigsten bequem für den Halter und in dichtbesiedelten oder stark agrarisch genutzten Regionen meist unrealisierbar. Die Pferde werden als Herde oder Kleingruppe auf hinreichend großen, meist wechselnden Weideflächen – mindestens ein Hektar je Pferd, wenn möglich das doppelte – ganzjährig draußen gehalten. Die Weiden benötigen Sonnen- und Windschutz, etwa Bäume oder einfache (auch mobile) Unterstände. Im Winter muss eine festere Weidehütte mit ausreichend Platz für alle Pferde vorhanden sein. Als Einzäunung wird meistElektrozaun verwendet. Da Weidetieren gemäß EU-Tierschutzrichtlinie ein Unterstand zum Schutz vor Wind, Regen und Sonne zur Verfügung gestellt werden muss, werden oftmals fahrbare Weidehütten auf die Weide gestellt. Wenn die Pferde auf eine andere Weide umgekoppelt werden, weil die Weide vollständig abgefressen wurde, zieht die fahrbare Weidehütte mit den Pferden um.

Pensionspferdehaltung

Pensions- und Ausbildungsstall in Schleswig-Holstein

Pensionspferde werden im Pferdebetrieb gegen ein vereinbartes Entgelt gehalten. Pensionspferdehaltung ist mehrheitlich eine Dienstleistung im ländlichen Raum. Der Haltung von Reitpferden kommt hier die größte Bedeutung zu. Daneben können aber auch Gnadenbrotpferde, rekonvaleszente Pferde, Mutterstuten zum Abfohlen und Jungpferde in Pension genommen werden.

Pensionspferdehaltung wird beeinflusst durch die Ansprüche der Kunden, die Betriebsgröße, Haltungsform, das Angebot für Reiter und Pferd und die Übernahme von Diensten wie Füttern, Misten und Einstreuen. Die Kostenrechnung erfolgt sinnvollerweise als Vollkostenrechnung.

Kostenrelevant sind folgende Angebotssituationen:

  • Stallplatz, Box, Aktivstall oder Laufstall, notwendigem Nebenraum Futter- und Sattelkammer, Paddock bzw. Weidegang
  • Zusätzliche Lieferung von Futtermitteln durch den Betrieb
  • Füttern, Misten, Einstreuen und Tierbeobachtung durch den Betrieb
  • Bereitstellung und Pflege von Reitplatz, Reithalle, Führanlage, Laufband etc.
  • Angebot von Reitunterricht und/oder Beritt von Pferden

Der Pensionspferdehalter wird im Sinne des BGB als Tierhüter tätig. Er ist deshalb – ebenso wie der Tierhalter – für Schäden, durch ein Pferd verursacht, ersatzpflichtig, wenn er nicht nachweisen kann, dass er mit seiner Aufsicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt hat walten lassen bzw. dass der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden wäre. Die Haftung des Pensionspferdehalters ist sehr umfassend und wird nicht durch die normale Betriebshaftpflicht abgedeckt. Die Versicherer bieten deshalb gesonderte Tierhüter-Haftpflichtversicherungen an. Die Deckungssumme sollte mind. 1,5 Mio. € pauschal liegen. Schäden am eingestellten Pferd müssen darüber hinaus versichert werden. Sie werden jedoch nur reguliert, wenn der Tierhüter für diese Schäden haftbar gemacht werden kann. Um das Haftungsrisiko zu reduzieren, sollte mit jedem Einsteller ein Einstellungsvertrag abgeschlossen werden. Dieser Vertrag dokumentiert, welche Leistungen der Pensionsbetrieb übernimmt. Ferner bietet er die Möglichkeit, die Haftung für Schäden am eingestellten Pferd auf die Versicherungssumme oder auf einen festen Betrag zu begrenzen.

Der Pensionspferdehalter ist außerdem verpflichtet, den Betrieb und die Zahl der Pferde bei der Tierseuchenkasse zu melden und die anfallenden Beiträge zu zahlen, die von Bundesland zu Bundesland variieren können. Der Einsteller sollte dies abfragen, da die Tierseuchenkasse die Tierkörperbeseitigung im Todesfalle eines Pferdes übernimmt.